IMPRESSUM

RSI engineering GmbH
Franz-Fritsch-Straße 11
4600 Wels / Austria

Email: office@rsi-engineering.at

Geschäftsführung: Robert Situm
UID-Nr: ATU 73007578
FB-Nr: FN 485033i

Datenschutzerklärung / Informationsverpflichtung

Uns ist es ein besonderes Anliegen Ihre Daten zu schützen, weshalb wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (zB Stammdaten) die geltenden Datenschutzbestimmungen insb der DSGVO und dem DSG einhalten. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen:

1. Verantwortlicher

RSI engineering GmbH
Franz-Fritsch-Straße 11
4600 Wels

Da wir gesetzlich nicht verpflichtet sind, haben wir keinen Datenschutzbeauftragten bestellt/bei der Datenschutzbehörde benannt.

2. Betroffenenrechte/Widerspruchs- und Widerrufsrecht/Beschwerderecht

2.1. Sie haben uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO),
  • Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO) oder Löschung (Art 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO),
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO),
  • Recht auf Widerspruch der Verarbeitung (Art 21 DSGVO).

Widerspruchsrecht: Basiert die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Interessenabwägung (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO: berechtigte Interessen), haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir ersuchen Sie bei Ausübung Ihres Widerspruchsrechts, uns Ihre Gründe darzulegen, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Wir prüfen die Sachlage und stellen entweder die Datenverarbeitung ein oder passen sie an oder zeigen Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe auf und führen die Datenverarbeitung fort. Wir führen die Datenverarbeitung auch dann fort, wenn sie der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Der Datenverarbeitung für die Zwecke der Direktwerbung und Datenanalyse können Sie jederzeit widersprechen. In diesem Fall stellen wir die Datenverarbeitung ein.

Widerrufsrecht: Haben Sie uns für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Ihre Einwilligung erteilt, können Sie die Einwilligung auch jederzeit widerrufen. Durch Ihren Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt.
Um die angeführten Rechte auszuüben, müssen Sie uns persönlich, telefonisch oder schriftlich informieren: RSI engineering GmbH, Franz-Fritsch-Straße 11, 4600 Wels

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur dann Auskünfte erteilen können, wenn Sie sich identifizieren können.

2.2. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Datenverarbeitung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt oder wir Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche verletzen, haben Sie außerdem das Recht eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzubringen. Ihre Beschwerde richten Sie bitte an: Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien

3. Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

3.1. Websitebesuch

  • Zweck: Wenn unsere Website nur informativ genutzt wird (keine Registrierung undkeine Übermittlung sonstiger Informationen), werden personenbezogene Daten erhoben, die von Ihrem Browser an unseren Server übermittelt werden. Das ist technisch erforderlich, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit der Website gewährleisten zu können.
  • Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), § 96 Abs 3 TKG 2003
  • Folgende Daten werden verarbeitet: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Anfrage, Zeitzonendifferenz zur GMT, Inhalt der Anforderung (konkrete Seite), Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode, jeweils übertragene Datenmenge, anfordernde Website, Browser, Betriebssystem und Oberfläche, Sprache und Version der Browsersoftware
  • Speicherdauer: So lange Sie unsere Website nutzen.
  • Empfänger/Empfängerkategorien: Auftragsverarbeiter

3.2. Elektronische Kontaktanfragen über die Website

  • Zweck: Bearbeitung von Kontaktanfragen über E-Mail oder das Website-Kontaktformular.Rechtsgrundlage: Erfüllung eines Vertrags, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), berechtigtes Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), § 96 Abs 3 TKG 2003
  • Folgende Daten werden verarbeitet: Stammdaten, Inhaltsdaten der Anfrage
  • Speicherdauer: Bis zur Beantwortung der Anfrage. Falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen wird die Verarbeitung bis dahin eingeschränkt.
  • Empfänger/Empfängerkategorien: Auftragsverarbeiter

3.3. Cookies/Webanalysedienst

  • Zweck: Verbesserung des Leistungsangebots, Webauftritts und Direktwerbung
  • Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO), Erfüllung eines Vertrags, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), berechtigtes Interesse, insb zur Verbesserung der eigenen Dienste zugunsten der Nutzer (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), § 96 Abs 3 TKG 2003
  • Folgende Daten werden verarbeitet: IP-Adresse
  • Speicherdauer: 24 Monate
  • Empfänger/Empfängerkategorien: Firma des Analysedienstes/Dienstleister

3.4. Kundenverwaltung, Rechnungswesen, Logistik und Buchführung

  • Zweck: Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen jeglicher Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten im Rahmen einer Gewerbeausübung samt systematischer Aufzeichnung aller die Einnahmen und Ausgaben betreffenden Geschäftsvorgänge.
  • Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO), Erfüllung eines Vertrags, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), berechtigtes Interesse, insb Abwehr, Ausübung und Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), ausdrückliche Einwilligung (Art 9 Abs 2 lit a DSGVO).
  • Speicherdauer: Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insb BAO); darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.
  • Empfänger/Empfängerkategorien: Finanzamt, Gerichte und Behörden, Lieferanten, Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung, mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken, Rechtsvertreter, Wirtschaftstreuhänder, Lohnverrechner. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Vertragserfüllung bzw Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir einen Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.

3.5. Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

  • Zweck: Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot sowie zur Durchführung von Werbemaßnahmen und Newsletter-Versand; Customer Relation Management.
  • Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO), Erfüllung eines Vertrags, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), berechtigtes Interesse, insb Abwehr, Ausübung und Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
  • Folgende Daten werden für den Newsletter-Versand über unsere Website verarbeitet: Stammdaten
  • Speicherdauer: Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden, sofern nicht längere vertragliche oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
  • Empfänger/Empfängerkategorien: Firma des Analysedienstes/Dienstleister

4. Informationen über Datenübermittlungen in Drittländer oder an internationale Organisationen

Die von uns verarbeiteten Stammdaten werden an eine Cloud Lösung übermittelt. Der Auftragsverarbeiter ist im Rahmen des EU-US Privacy Shields verantwortlich für die Verarbeitung erhaltener personenbezogener Daten und deren Weiterleitung an Drittparteien, die als ihr Beauftragter fungieren. Der Auftragsverarbeiter hält sämtliche Prinzipien des Privacy Shields für alle Weiterleitungen personenbezogener Daten aus der EU ein, einschließlich der Haftbarkeitsbestimmungen für die Weiterleitung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von RSI engineering GmbH (nachfolgend AN) gelten für sämtliche vom AN zu erbringende Lieferungen und Leistungen aller Art, soweit nicht die Vertragspartner im Einzelfall schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben.

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1 Angebote des AN sind freibleibend.
2.2 Angebote oder Bestellungen der Auftraggeber (nachfolgend AG) nimmt der AN nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an.
2.3 Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen müssen vom AN schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein.
2.4 Kostenvoranschläge des AN sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.
2.5 Jede Änderung des Vertragsgegenstandes (nachfolgend VG) durch den AG bedarf der schriftlichen Form und beeinflusst möglicherweise Kosten und Terminierung.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Sämtliche Waren, Dienstleistungen und Datenträger samt Software sowie das verwendete Zubehör, die Ersatz- und Austauschteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den AG im Eigentum des AN und zwar auch dann wenn die zu liefernden oder herzustellenden Gegenstände weiterveräußert, verändert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden.
3.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

4. Preise, Entgelte

4.1 Grundsätzlich, sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Lieferungen und Leistungen nach Zeit und Aufwand, nach den jeweils aktuellen Stunden- und Preissätzen, in Regie verrechnet. Dabei kommen die jeweilig aktuellen Stundensätze zur Verrechnung. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen hin, dem Personal von AN, die aufgewendete Arbeitszeit schriftlich zu bestätigen. Darunter fallen auch Stehzeiten des Personals von AN, die nicht von AN verursacht wurden. Bescheinigt der Kunde dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen von AN als Abrechnungsgrundlage.
4.2 Wird ein Fixpreis vereinbart, so trägt der Kunde die Mehraufwendungen, die dem AN durch von AN nicht zu vertretenden Umständen entstehen (z.B. nachträgliche Änderungen des Auftragsinhalts, oder Änderung des Umfangs der Leistung, etwaige Wartezeiten etc.)
4.3 Quartier, Reisekosten, Zuschläge für Mehrleistungen, Zulagen oder Sonstiges sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert verrechnet.
4.4 Der Kaufpreis wird von AN in Rechnung gestellt und ist ohne jeglichen Abzug binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. AN ist berechtigt Teilrechnungen zu legen, insbesondere bei Aufträgen die einen Zeitraum von einem Monat übersteigen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der unwiderrufliche Geldeingang maßgeblich.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der AG ist bei Inbetriebnahme durch den AN verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft des Personals des AN mit den Arbeiten begonnen werden kann.
5.2 Der AG haftet dafür, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind und dafür, dass seine technischen Anlagen wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den vom AN herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. Der AN ist berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
5.3 Eine Prüf-, Warn-, oder Aufklärungspflicht hinsichtlich allfälliger vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht nicht und eine diesbezügliche Haftung des AN ist ausgeschlossen.

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Fertigstellungsmeldung von AN und
endet 6 Monate ab bestätigter Übergabe, spätestens jedoch 8 Monate nach der Fertigstellungsmeldung.
6.2 Der Kunde kann sich auf Gewährleistung nur dann berufen, wenn er dem AN unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel mittels Mängelrüge bekannt gibt. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. In dieser Mängelrüge sind die Mängel so konkret zu beschreiben, dass eine Beurteilung der Mängel und der Ursache möglich ist. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
6.3 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen nicht in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand oder mit den vom AN herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
6.4 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Kunde oder ein Dritter an den Lieferungen oder zu betreuenden Anlagen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt und der behauptete Mangel darauf zurückzuführen ist. Beweispflichtig dafür, dass der behauptete Mangel nicht auf derartige Manipulation(en) zurückzuführen ist, ist der AG. Für die Kosten einer durch den Kunden selber vorgenommenen Mängelbehebung hat der AN nur dann aufzukommen, wenn der AN ihr schriftlich zugestimmt hat.
6.5 Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind, oder wenn gesetzliche oder vom AN erlassene Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt werden; wenn der Liefergegenstand aufgrund der Vorgaben des AG erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben bzw. Zeichnungen zurückzuführen ist; bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei Transportschäden, bei unsachgemäßer Lagerung, bei funktionsstörenden Betriebsbedingungen (z.B. unzureichende Stromversorgung), bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, bei nicht durchgeführter notwendiger Wartung, oder bei schlechter Instandhaltung.

7. Abnahme der Lieferungen bzw. der Leistungen

7.1 Der Auftrag ist mit der Endabnahme des Liefer- und Leistungsumfanges erfüllt. Ist der AG oder sein bevollmächtigter Vertreter bei dieser Abnahme trotz zeitgerechter Verständigung durch den AN nicht anwesend, oder hat die Nutzung der Anlage eingesetzt, oder verzögert sich die Abnahme der Lieferung oder Leistung ohne Verschulden des AN, so gilt der VG 2 Wochen nach dem vereinbarten Abnahmetermin als mängelfrei abgenommen.
7.2 Die Endabnahme ist Annahme und Billigung des VG als im Wesentlichen vertragsgemäß. Sie stellt den letzten Schritt hinsichtlich des Nachweises der Erfüllung der vereinbarten Funktionen (Verfügbarkeit und Taktzeit) innerhalb eines festgelegten Zeitraums dar. Sie wird nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb/Betriebsübergabe durchgeführt. Die Endabnahme erfolgt von Seiten des AG durch das Projektteam, von Seiten des AN durch den Projektleiter. Dem AN wird hierfür kostenfrei Bedienpersonal sowie Fertigungsteile beigestellt.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Endabnahme wegen Mängeln zu verweigern, welche den Betrieb der Anlage nur unwesentlich beeinträchtigen oder die nicht vom AN verursacht wurden. Wesentliche Mängel werden in angemessener Frist beseitigt. Das Gesamtergebnis, welches auch unwesentliche Mängel und deren Behebungsfrist beinhalten kann, wird in einem von beiden Parteien durch Unterfertigung anzuerkennenden Endabnahmeprotokoll, zusammengefasst.
7.4 Für den Fall, dass keine Abnahme vereinbart wird, gilt die Lieferung oder die Leistung als vom Kunden abgenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach der Lieferung oder Leistung einen Mangel beim AN schriftlich rügt.

8. Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen

8.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
8.2 Wird der AN an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht vom AN zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder höherer Gewalt behindert, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände beim AN selbst oder einem seiner Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.
8.3 Wird die Vertragserfüllung durch nicht vom AN zu vertretende Gründen unmöglich, so ist der AN von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Abgesehen von Personenschäden haftet der AN nur, wenn ihm vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
9.2 Der AG kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann, wenn beides unmöglich ist oder für den AN mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der AG sofort Geldersatz verlangen.

10. Geheimhaltung und Gewerbliche Schutzrechte

10.1 Beide Vertragspartner sind jeweils zur Geheimhaltung der im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt gewordenen Daten und Informationen verpflichtet.
10.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen des AN, insbesondere Pläne, Skizzen, technische Unterlagen, dürfen ohne Zustimmung des AN weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

11. Software

11.1 Alle gelieferten Softwareapplikationen wie SPS-Programme, Visualisierung, Sonderprogramme auf Hochsprachen und dergleichen bleiben Eigentum des AN und werden dem AG in Lizenzform nur für die eine bestellte Anlage überlassen. Der AN liefert seinerseits inkludierte Softwaremodule die als Zukauf in Lizenz nur für eine Anlage gültig sind. Jede Änderung von gelieferten Softwareprodukten ohne schriftlicher Zustimmung entbindet den AN nach dem Änderungsdatum von jeglicher Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz.
11.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AN ist der AG – bei sonstigen Ausschluss jeglicher Ansprüche – nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Source-Code.

12. Storno, Projektunterbrechnung

12.1 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den AG sind dem AN bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für vom AN erbrachte Vorbereitungshandlungen.